Es können weiterhin ESF-kofinanzierte Einzelprojekte beim Landesarbeitsministerium eingereicht werden. Damit können Projekte gefördert werden, die keinem anderen Programm der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des ESF zuzuordnen sind. Ein positiver Beschluss der AG Einzelprojekte des Landesarbeitsministerium ist unbedingt erforderlich.
Die nächsten Tagungstermine der AG Einzelprojekte sind der 08.08.2017, 07.09.2017, 19.10.2017 und der 14.11.2017.
Für Rückfragen steht Ihnen die Regionalagentur gerne zur Verfügung.
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