"Marktwirtschaftsgespräche" mit Landesarbeitsminister Schneider

am 27.05.2013 auf dem Bonner Marktplatz weiterlesen

(Meldung vom 22.05.2013)

Gemeinsam für Lösungen sorgen!

Der Handlungsplan der Region zur Umsetzung der... weiterlesen

(Meldung vom 11.04.2013)

Der Bildungsscheck in NRW

Der Förderzuschuss für die Weiterbildung ist ein zentraler Baustein für Arbeitsplatzsicherheit und beruflichen Aufstieg.

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst.

Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus. Weiterbildung mit dem Bildungsscheck – in NRW geht das einfach und unkompliziert. Fast 300.000 Menschen und über 40.000 Betriebe haben schon profitiert.

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken.

Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Individueller und betrieblicher Zugang – wer den Bildungsscheck erhält

Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.

Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige haben in den ersten fünf Jahren nach der Gründung ebenfalls die Möglichkeit, den Weiterbildungszuschuss in Anspruch zu nehmen.

Einen Bildungsscheck kann in der Regel erhalten, wer im laufenden und / oder vorangegangenen Jahr keine berufliche Weiterbildung begonnen hat. Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch die „Bildungsprämie“. Informationen zu diesem bundesweiten Angebot finden Sie unter

 www.bildungspraemie.info

Jährliche Weiterbildung – verbesserte Förderung für Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen

Das neue Bildungsscheck-Verfahren verbessert den Zugang zur beruflichen Weiterbildung vor allem für diejenigen Menschen, die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen. Sie können jetzt jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Dies gilt für folgende Personengruppen:

1. Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen

2. Beschäftigte, die seit mehr als vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf   arbeiten

3. befristet Beschäftigte

4. Zeitarbeitskräfte

5. Berufsrückkehrende, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen

6. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die älter als 50 Jahre sind

 

Bildungsscheck im Paket – gezielte Förderung von mittleren und kleinen Unternehmen

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr erhalten.

Insbesondere sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur oben beschriebenen Personengruppe gehören. Ihr Anteil muss mindestens 50 Prozent betragen.

Für Kleinstunternehmen mit maximal zehn Beschäftigten gilt diese Auflage nicht. Um ihre Teilnahme am Bildungsscheckverfahren zu verbessern, können sie jährlich bis zu fünf Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Anspruch nehmen.

Weitere Bildungsschecks werden nur dann vergeben, wenn Beschäftigte der oben beschriebenen Personengruppe dabei sind.

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in NRW vergeben. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt.

Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und beim Weiterbildungsträger zur Verrechnung eingereicht.

Unsere Beratungsstellen in der Region sind:

 

LerNet Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Rathausstraße 3,  53225 Bonn

Telefon 0228 96968760 Fax 0228 96968762

Beratung@Spamschutz.lernet.de 

sowie

Handwerkskammer zu Köln

Geschäftsstelle Bonn 

Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn

Telefon 0228/6047962 oder 0221/2022385

 

vandenesch@Spamschutz.hwk-koeln