Ab 01. März treten neue Regelungen beim Bildungsscheck NRW in Kraft.
Eine wesentliche Neuerung ist, dass die Förderung von Selbstständigen wieder möglich ist. Hierzu zählen neben Solo-Selbstständigen auch mitarbeitende EigentümerInnen und TeilhaberInnen, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
Selbstständige können im individuellen Zugang einen Bildungsscheck erhalten, sofern Sie die Einkommensgrenzen einhalten.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier.
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