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Die Potentialberatung NRW

Meldung vom

… nun ist ein Zugang zum Förderprogramm noch einfacher möglich!

Ab 01. März treten neue Regelungen zur Potentialberatung NRW in Kraft.

In Zukunft gibt es keine Anforderungen mehr an die Unternehmensgröße und die Dauer des Unternehmensbestehens.

Außerdem können zukünftig Unternehmen,  die im Besitz der öffentlichen Hand sind (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadt-werke, Entsorgungsbetriebe) eine Förderung in Anspruch nehmen. 

Erfahren Sie hier mehr zum Förderprogramm!

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Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union