Ab 01. März treten neue Regelungen zur Potentialberatung NRW in Kraft.
In Zukunft gibt es keine Anforderungen mehr an die Unternehmensgröße und die Dauer des Unternehmensbestehens.
Außerdem können zukünftig Unternehmen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadt-werke, Entsorgungsbetriebe) eine Förderung in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie hier mehr zum Förderprogramm!
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