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Corona-Virus: Kurzarbeitergeld

Meldung vom

Seit 01. März 2020 gibt es einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen aufgrund des Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind.

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona-Virus Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorrübergehend geschlossen wird.

Das Kurzarbeitergeld kann mit diesem Formular beantragt werden.

Wichtige Fragen zum Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld 

In dieser Präsentation sind die wichtigsten Rahmenbedingungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld dargestellt.

 

 

Grundlegende Informationen vermitteln Ihnen die folgenden Videos zu Kurzarbeitergeld:

Voraussetzungen https://www.youtube.com/watch?v=GZnn1Ra1Jxs

Verfahren https://www.youtube.com/watch?v=gRopyp-PEUI

Abrechnung https://www.youtube.com/watch?v=R8PN1nwUoMo

 

 

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