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Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen

Da es oftmals junge Menschen mit Familienverantwortung besonders schwer haben, ihren Wunsch nach einer Berufsausbildung zu realisieren, hat das Land das Programm „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ (TEP) aufgelegt.

Dieses Landesprogramm unterstützt junge Mütter und Väter oder pflegende Angehörige bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz in Teilzeit. Die Teilnehmenden erhalten konkrete Hilfen und Unterstützung, um Familie und Ausbildung in Einklang zu bringen und werden auf die Aufnahme einer Teilzeitberufsausbildung vorbereitet.

Während der ersten Ausbildungsmonate erhalten sie zudem eine individuelle fachliche Begleitung. Die ausbildenden Betriebe werden über die Rahmenbedingungen der Teilzeitberufsausbildung informiert und ebenfalls bei der Umsetzung begleitet.

Das Landesprogramm wird in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis mit insgesamt 28 Plätzen durch das Land und bei Bedarf mit zusätzlichen Plätzen durch die Jobcenter angeboten. Die Umsetzung erfolgt durch die Coaching- und Beratungsstelle ModUs/TEP des CJD Bonn/Rhein-Sieg. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hier können Sie sich den Flyer herunterladen!

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.

Wichtige Eckpunkte einer Teilzeitberufsausbildung:

Seit 01.01.2020 ist die Teilzeitberufsausbildung neu geregelt. Teilzeitberufsausbildung ist damit für alle Auszubildenden möglich und stellt eine Alternative zum traditionellen Ausbildungsmodell für alle Interessierten dar.

  • Bei einer Teilzeitberufsausbildung wird eine zeitliche Streckung der Ausbildungsdauer vereinbart, so dass sich das Ende der Ausbildung kalendarisch nach hinten verschiebt. Die Ausbildungszeit bei Teilzeit- und bei Vollzeitberufsausbildungen ist somit grundsätzlich gleich.
  • Die Teilzeitregelung kann sich dabei auch auf einen bestimmten Zeitraum beschränken oder auch noch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden.
  • Ein Antrag auf Durchführung bzw. Genehmigung der Teilzeitberufsausbildung ist nicht erforderlich. Die vertragliche Vereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem reicht aus.
  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50% betragen.
  • Die Reduzierung der Ausbildungszeit betrifft grundsätzlich nur die Ausbildungszeit im Betrieb. Der zeitliche Umfang der Anwesenheitspflicht in der Berufsschule oder der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird nicht herabgesetzt.
  • Die Neuregelung erlaubt verschiedene individuelle Ausgestaltungsmöglichkeiten der Teilzeitberufsausbildung.
  • Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. 

Im Film können Sie die Details einer Ausbildung in Teilzeit nach dem neuen Berufsbildungsgesetz ab 01.01.2020 erfahren.

 

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Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union