Neustartberatung
Mit der Verbreiterung der Programmfamilie „Potentialberatung“ in NRW zum 01.07.2022 ist es möglich, im Vorfeld einer Potential- oder Transformationsberatung die sog. Neustartberatung zu beantragen.
Das Angebot richtet sich an die Unternehmen, die infolge von krisenbedingten Umstrukturierungsprozessen mindestens 10 % Ihrer Belegschaft entlassen mussten.
Die Beratung hat den Sinn, „Zukunftssicherung“ und den „Blick nach vorne“ nach einer solchen Phase zu stärken, sowie etwaige Verunsicherung im Team durch offene Kommunikation zu nehmen und weitere Reorganisation und Prozessarbeiten (im Rahmen nachgeschalteter Beratung der Potential- oder Transformationsanalyse) zu begünstigen.
Voraussetzung für eine Neustartberatung ist die Vorlage einer sog. Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG gegenüber der Erstberatungsstelle.
Förderung
Voraussetzung für eine Neustartberatung ist die Vorlage einer sog. Massenentlassungsanzeige gemäß @17 KSchG gegenüber der Erstberatungsstelle.
Eine Neustartberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen, die mindestens 10 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) beschäftigen.
Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 400 Euro pro Beratungstag.
In Anspruch genommen werden können maximal 2 Beratungstage innerhalb von 36 Monaten. Die maximale Förderhöhe beträgt 800,- Euro.
Die Beratungsstellen in der Region sind:
Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
Stephan Lorenz
Berliner Platz 2, 53111 Bonn oder
Kaiser Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg
02241-132445 oder 0228-773919
stephan.lorenz regionalagenturnet
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Christian Pinnekamp
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
0228-2284-232
Pinnekamp bonn.ihkde
HWK Köln
Achim Dohr
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
0228-60479-79
dohr hwk-koelnde