Seit Januar 2021 beraten die Beratungsstellen Arbeit neben erwerbslosen Menschen auch Menschen, die von Arbeitsausbeutung bedroht oder betroffen sind. In jeder Gebietskörperschaft in NRW gibt es eine Beratungsstelle Arbeit.
Die Förderung der Beratungsstellen Arbeit ab 01.01.2023 fällt in die neue ESF-Förderphase 2021-2027. Damit verbunden ist auch ein neuer Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen.
Den Aufruf und weitere Informationen finden Sie hier.
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