
Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Damit soll die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen werden.
Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Neben klassischen Weiterbildungen werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Außerdem werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Betriebe:
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte sowie Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 40.000 Euro (weniger als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Der Beschäftigte trägt den Eigenanteil.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten je Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Es kann maximal ein Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen (individueller Zugang) bzw. das Unternehmen muss seine Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen haben (betrieblicher Zugang).
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Ausgeschlossen sind aber Beschäftigte von Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.
Wie wird gefördert?
Das ist ganz einfach: Um einen Bildungsscheck zu erhalten, muss ein persönlicher Beratungstermin bei einer der Beratungsstellen in der Region vereinbart werden. Hier werden Sie weiter informiert und können direkt einen Bildungsscheck erhalten.
Der Kurs darf bei Ausgabe des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben, Sie können sich aber schon anmelden. Den Bildungsscheck lösen Sie bei Ihrem Bildungsträger ein und erhalten daraufhin eine reduzierte Rechnung.
Unsere Beratungsstellen sind
für die Volkshochschule Bornheim / Alfter:
Verena Salber Tel. 02222/945-463, E-Mail: verena.salber@stadt-bornheim.de
Volkshochschule Bornheim / Alfter, Alter Weiher 2, 53332 Bornheim
für die VHS Siebengebirge
Dr. Andreas Meese Tel.: 02244 889-204,
E-Mail: andreas.meese@vhs-siebengebirge.de
Volkshochschule Siebengebirge, Dollendorfer Straße 48; 53639 Königswinter-Oberpleis
und
Jutta Schnippering Tel.: 02244 889-205, E-Mail: jutta.schnippering@vhs-siebengebirge.de
Volkshochschule Siebengebirge, Dollendorfer Straße 48; 53639 Königswinter-Oberpleis
für die vhs Troisdorf und Niederkassel
Rotraud Walder Tel.: 02241 8963190, walder@vhs-tdf-ndk.de
Volkshochschule Troisdorf und Niederkassel, Kaiserstr.1a, 53840 Troisdorf
LerNet Bonn / Rhein-Sieg e.V.
beratung@lernet.de Tel.:: 0228 / 96 96 87 60
Rathausstraße 3 53225 Bonn