Der Bildungsscheck in NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium die Beteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben an beruflicher Weiterbildung. Damit soll die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen werden.
Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Neben klassischen Weiterbildungen werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Außerdem werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
Der Bildungsscheck richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige und Betriebe:
- Im individuellen Zugang können Beschäftigte sowie Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. weniger als 40.000 Euro (mehr als 40.000 Euro bzw. weniger als 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Der Beschäftigte trägt den Eigenanteil.
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten je Kalenderjahr bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Es kann maximal ein Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, höchstens 500,- Euro je Bildungsscheck. Der Betrieb trägt den Eigenanteil.
- Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen (individueller Zugang) bzw. das Unternehmen muss seine Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen haben (betrieblicher Zugang).
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst können einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Ausgeschlossen sind aber Beschäftigte von Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden.
Wie wird gefördert?
Das ist ganz einfach: Um einen Bildungsscheck zu erhalten, muss ein persönlicher Beratungstermin bei einer der Beratungsstellen in der Region vereinbart werden. Hier werden Sie weiter informiert und können direkt einen Bildungsscheck erhalten.
Der Kurs darf bei Ausgabe des Bildungsschecks noch nicht begonnen haben, Sie können sich aber schon anmelden. Den Bildungsscheck lösen Sie bei Ihrem Bildungsträger ein und erhalten daraufhin eine reduzierte Rechnung.
Den aktuellen Flyer können Sie hier herunter laden!
Unsere Beratungsstellen sind
Regionalagentur Bonn/Rhein-Sieg
Oxfordstraße 4
53111 Bonn
oder
Kaiser Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
0228 / 77-5096
andrea.kaleck@regionalagentur.net
- nur betrieblicher Zugang -
Handwerkskammer zu Köln
Geschäftsstelle Bonn
Godesberger Allee 105-107
53175 Bonn
0228 / 60479-62
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