Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE)

Arbeitgeber, die bereits eine qualifizierte Fachkraft in einem Drittstaat gefunden haben, die nach Deutschland einreisen soll, können sich direkt an die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung(ZFE) wenden und einen Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG stellen. 

Die ZFE berät Unternehmen kostenlos zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und unterstützt bei allen notwendigen Schritten (z.B. Anerkennung, Vorabzustimmung der Auslandsvertretung, Zustimmung der Agentur für Arbeit etc.)

Die Zuständigkeit und Unterstützung der ZFE NRW bezieht sich ausschließlich auf Personen, die noch nicht nach Deutschland eingereist sind. 

Die Beratung der ZFE ist für Arbeitgebende kostenlos. Für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird eine Gebühr (411,- €) erhoben. Zusätzliche Kosten entstehen ggf. für die externe Bewertung von Berufs- und Universitätsabschlüssen.

So kontaktieren Sie die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung: 

Tel.: +49 221 147-4777

E-Mail: zfefTUw5m9Pq2ChaJl1zFx9nbezreg-koeln.nrwde

Telefonische Sprechzeiten: 10:00h - 12:00h (Mo und Di), 13:00h - 15:00h (Mi)